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   BVerwG, 15.04.1983 - 9 B 10300.83   

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https://dejure.org/1983,6162
BVerwG, 15.04.1983 - 9 B 10300.83 (https://dejure.org/1983,6162)
BVerwG, Entscheidung vom 15.04.1983 - 9 B 10300.83 (https://dejure.org/1983,6162)
BVerwG, Entscheidung vom 15. April 1983 - 9 B 10300.83 (https://dejure.org/1983,6162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Asylbewerber - Bevollmächtigter - Zurechenbarkeit des Verschuldens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.04.1982 - 1 B 33.82

    Rechtsbehelfsfristen - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Geltung gegenüber

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1983 - 9 B 10300.83
    Danach gelten die allgemeinen Regeln bezüglich des Verfahrens über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 60 VwGO und die insoweit bestehenden Sorgfaltspflichten der Parteien auch gegenüber Ausländern und in Asylrechtsstreitigkeiten (vgl. z.B. Beschluß vom 19. April 1982 - BVerwG 1 B 33.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 123).

    Andererseits ist einem Ausländer, der sich im Bundesgebiet aufhält, zuzumuten, daß er sich von dem Inhalt eines ihm zugegangenen amtlichen Schreibens innerhalb angemessener Zeit Kenntnis verschafft und sich dadurch die Möglichkeit erhält, eine mit dem Zugang des Schreibens in Lauf gesetzte Rechtsbehelfsfrist einzuhalten (Beschluß vom 19. April 1982 - BVerwG 1 B 33.82 - a.a.O.).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1983 - 9 B 10300.83
    Insoweit ist - sowohl in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als auch in der des Bundesverfassungsgerichts - geklärt, daß der Zurechnung eines die Wiedereinsetzung ausschließenden Verschuldens des Bevollmächtigten Verfassungsrecht auch dann nicht entgegensteht, wenn der verspätet erhobene Rechtsbehelf auf die Durchsetzung von Grundrechtspositionen, insbesondere des Asylrechts gerichtet ist (Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 24.79 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 112; Beschluß vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 488.81 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 120; BVerfGE 60, 253 ff.).
  • BVerwG, 14.04.1978 - 1 B 113.78

    Rechtsmittelbelehrung - Deutsche Sprache - Rechtsmittelfrist gegenüber Ausländern

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1983 - 9 B 10300.83
    Dabei sind freilich die bei Ausländern bestehenden Sprach- und Verständnisschwierigkeiten angemessen zu berücksichtigen (Beschluß vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 488.81

    Berufungsausschluß - Verspätete Verpflichtungsklage - Asylbewerber

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1983 - 9 B 10300.83
    Insoweit ist - sowohl in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als auch in der des Bundesverfassungsgerichts - geklärt, daß der Zurechnung eines die Wiedereinsetzung ausschließenden Verschuldens des Bevollmächtigten Verfassungsrecht auch dann nicht entgegensteht, wenn der verspätet erhobene Rechtsbehelf auf die Durchsetzung von Grundrechtspositionen, insbesondere des Asylrechts gerichtet ist (Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 24.79 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 112; Beschluß vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 488.81 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 120; BVerfGE 60, 253 ff.).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 24.79

    Versäumung der Klagefrist - Vorliegen eines die Wiedereinsetzung ausschließenden

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1983 - 9 B 10300.83
    Insoweit ist - sowohl in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als auch in der des Bundesverfassungsgerichts - geklärt, daß der Zurechnung eines die Wiedereinsetzung ausschließenden Verschuldens des Bevollmächtigten Verfassungsrecht auch dann nicht entgegensteht, wenn der verspätet erhobene Rechtsbehelf auf die Durchsetzung von Grundrechtspositionen, insbesondere des Asylrechts gerichtet ist (Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 24.79 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 112; Beschluß vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 488.81 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 120; BVerfGE 60, 253 ff.).
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